Datenschutz

 

Auf Seite 3 der TVP-Beitrittserklärungen gibt es eine Datenschutzerklärung. Wer muss diese ausfüllen?

Grundsätzlich muss nach der neuen DS-GVO vom 25. Mai 2018 jedes neue Vereinsmitglied eine eigene Datenschutzerklärung unterschreiben. Das heißt für Familien, die dem TVP beitreten, dass für jedes Familienmitglied eine separate Datenschutzerklärung ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist dabei die Unterschrift beider Elternteile erforderlich.

 

 

Der TVP erhebt sehr viele persönliche Daten. Wie werden diese behandelt?

Die Sicherheit deiner Daten ist uns sehr wichtig. Alle deine Daten werden deshalb nur zum Zwecke der Mitgliedschaftsverwaltung verwendet und gespeichert – alles natürlich nach den Vorschriften der neuen DS-GVO vom 25. Mai 2018.

 

 

Welche Aufgabe(n) hat der/ die Datenschutzbeauftragte?

In der Regel muss ein Verein die personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter verarbeiten, um diese betreuen zu können. Eine solche Verarbeitung ist durch die neue DSGVO streng reglementiert.

Konkret sind personenbezogene Daten eben jene Informationen, die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen. Je nachdem, in welcher Form und von wie vielen Mitgliedern diese Daten bearbeitet werden, muss ein Datenschutzbeauftragter von Verein bzw. Vorstand bestimmt werden.

Der/Die Datenschutzbeauftragte sorgt für die sachgemäße Umsetzung der geltenden nationalen und übernationalen Datenschutzgesetze, überarbeitet bestehende Abläufe und Mechanismen und ist Ansprechpartner für Neuerungen und Streitfragen.