Kündigung

 

Wie kündige ich meine Mitgliedschaft beim TVP?

Wenn du deine Mitgliedschaft beim TVP beenden möchtest, beachte bitte die satzungsrechtlichen Vorgaben. So erfolgt dein Austritt über eine schriftliche Kündigung an den Vorsitzenden des Turnvereins zum 31.12. eines Jahres.

Schicke uns deine Kündigung entweder an das Postfach 12 06, 92331 Parsberg oder per E-Mail an mitgliederverwaltung(at)tvparsberg.de.
Bitte gib doch bei deiner Kündigung an, in welcher Abteilung du aktiv warst – so kann deine Kündigung leichter zugeordnet werden. Eine alleinige Kündigung beim Abteilungsleiter reicht allerdings nicht aus, deine Kündigung muss unbedingt an die Vorstandschaft des TVP weitergeleitet werden.

 

Beachte aber: Wenn du deine Mitgliedschaft beim TVP kündigst, erlischt gleichzeitig auch deine Mitgliedschaft in den einzelnen Abteilungen. Du kannst in den Abteilungen also nur weiterhin aktiv sein, wenn du Mitglied im TVP bleibst bzw. bist.

 

 

Wie trete ich aus einer Abteilung aus?

Wenn du aus einer (einzelnen) Abteilung austreten möchtest, richtest du deine schriftliche Kündigung an den Abteilungsleiter der Abteilung.

Bei manchen Abteilungen werden zusätzliche Mitgliedsbeiträge fällig. Wenn du also aus einer speziellen Abteilung austreten willst, weil du dort nicht mehr aktiv bist, aber dennoch Mitglied im TVP bleiben möchtest, genügt es, wenn du dem Abteilungsleiter deine Kündigung für diese Abteilung zukommen lässt.

Eine Übersicht über die verschiedenen Abteilungsleiter inkl. aller nötigen Kontaktdaten findest du auf unserer Homepage.

Wenn du aus dem gesamten Turnverein austreten willst, beachte bitte die FAQ zur Kündigung aus dem TVP.

 

 

Wann kann ich meine Mitgliedschaft beim TVP kündigen?

Schade, dass du uns verlassen willst. Du kannst deine Kündigung jederzeit entweder an das Postfach 12 06, 92331 Parsberg oder per E-Mail an mitgliederverwaltung(at)tvparsberg.de schicken. Beachte, dass die Kündigung laut unserer Satzung vier Wochen zum Ende eines Jahres (31.12.) schriftlich zu erfolgen hat.

 

 

Wann endet die Mitgliedschaft im TVP?

Die Mitgliedschaft im TVP endet durch Austritt (Kündigung), durch Ausschluss oder durch Tod eines Mitglieds.