Zuständigkeiten

 

Welche Aufgabe(n) hat die Frauenbeauftragte?

Die Frauenbeauftragte fungiert als Ansprechpartnerin für alle weiblichen Mitglieder des Turnvereins bei Gleichstellungs- und Genderfragen, Diskriminierungen und sexueller Belästigung oder in Konfliktfällen im Rahmen des Vereins. Sie vermittelt zwischen Konfliktparteien, informiert über Lösungsoptionen und ist sensibilisiert für hierarchische Strukturen innerhalb des Turnvereins.

 

 

Welche Aufgabe(n) hat der/ die Datenschutzbeauftragte?

In der Regel muss ein Verein die personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter verarbeiten, um diese betreuen zu können. Eine solche Verarbeitung ist durch die neue DSGVO streng reglementiert.

Konkret sind personenbezogene Daten eben jene Informationen, die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen. Je nachdem, in welcher Form und von wie vielen Mitgliedern diese Daten bearbeitet werden, muss ein Datenschutzbeauftragter von Verein bzw. Vorstand bestimmt werden.

Der/Die Datenschutzbeauftragte sorgt für die sachgemäße Umsetzung der geltenden nationalen und übernationalen Datenschutzgesetze, überarbeitet bestehende Abläufe und Mechanismen und ist Ansprechpartner für Neuerungen und Streitfragen.